Da: www.blick.ch 5.3.12
Seit einer Woche sprechen im BLICK Schweizerinnen über das Schicksal Zweitfrau. Im letzten Teil erzählt heute Gwenaëlle K.* aus Biel BE.
Gwenaëlle K. puzzelt mit Tochter Miriam.
Sie ist 33, verheiratet, hat ein Kind (fast zwei). Vor drei Jahren brachte Gwenaëlle K. Tochter Miriam zur Welt. Und dann ist da auch noch der Sohn (8) ihres Mannes (38) aus erster Ehe.
Doch eine glückliche Patchwork-Familie – nein, das sind sie nicht.
Die Geschichte von Gwenaëlle K.als Zweitfrau beginnt 2006. Die Konzertmusikerin lernt ihren späteren Mann kennen. Beide spielen im selben Orchester.
Er war seit einem Jahr getrennt. Zuerst sind Gwenaëlle und er nur Freunde – sie passt ab und zu auf seinen Sohn auf.
Dann werden die beiden Musiker ein Paar. Und Gwenaëlle hütet den Bub ihres neuen Lebensgefährten natürlich weiter. «Nach zwei Jahren beschwerte sich die Noch-Ehefrau, dass ich zu viel Einfluss auf ihren Sohn habe. Da mein Mann arbeitete, habe ich viel mit dem Kind unternommen, natürlich hatte ich so Einfluss. Ohne das zu suchen. Er kam immer mit Löchern in den Hosen, die ich jeweils geflickt habe. Das ist Arbeit – für ein Kind, das nicht meins war!»
Das Beziehungsdreieck ist kompliziert. Die Noch-Ehefrau würde ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren, liesse sie sich scheiden. Der Sohn müsste mit ihr die Schweiz verlassen.
Also bleibt das Paar auf dem Papier verheiratet. Und so muss die Beziehung zwischen Gwenaëlle und ihrem Partner geheim bleiben. «Ein Jahr waren wir so zusammen, konnten nicht offiziell zusammenziehen. Wir wollten heiraten, ein Kind, aber das konnten wir nicht. Es herrschte Panik, weil es total illegal war», sagt Gwenaëlle K.
In der Zeit bezahlt Gwenaëlles Lebensgefährte hohe Alimente an seine Noch-Ehefrau. «Er hatte Angst, dass sie sonst nicht mehr so locker mit dem Besuchsrecht umgeht, darum hat er alles bezahlt», sagt Gwenaëlle K. «Er war jeden Monat im Minus, total pleite. Ich konnte mein Arbeitspensum nicht erhöhen und habe uns mit meinen 1600 Franken ernährt. Sie schickte ihm Rechnungen für die Garage, die Kinderkrippe. Ging zum Coiffeur, hatte eine Putzfrau. Ich selbst ging nie zum Coiffeur. Eine Putzfrau lag schon gar nicht drin.»
Da sich ihr Partner mit Gesetzen nicht gut auskennt, sucht Gwenaëlle einen Anwalt. «Doch der hat bereits beim ersten Gespräch gesagt: Ich will ihnen nicht helfen. Wenn schon, helfe ich Ihrem Mann. Sie sind nicht beteiligt, das ist nicht Ihre Sache. Aber wenn mein Mann total depressiv nach Hause kam, weil er dachte, er würde sein Kind verlieren, oder er werde bis in alle Ewigkeit pharaonische Summen zahlen müssen – das tat mir auch weh. Oder wenn er an seinem freien Tag zu seinem Sohn ging, um ihn zu hüten, da war ich alleine. Am einzigen Tag, wo wir etwas gemeinsam hätten machen können. Das sind Sachen, die habe ich voll akzeptiert, aber die Konsequenzen habe ich zu tragen. Also dachte ich, ich hätte auch ein Recht, etwas zu sagen. Aber nein, das Recht sagt: Sie bleiben auf der Seite.»
Als die Noch-Ehefrau die C-Bewilligung hat, lässt sich Gwenaëlle K.s Partner scheiden. Wenig später heiraten er und Gwenaëlle. Doch die Situation bleibt angespannt.
Das Verhältnis zur Ex-Frau wird immer schwieriger, das Besuchsrecht immer weniger. «Es kann doch nicht sein, dass meine Tochter ihren Bruder kaum sieht. Doch da gibt es kein Gesetz», sagt Gwenaëlle. «Also habe ich begonnen, Stellungnahmen zu schreiben, Briefe, Berichte. Man sieht mir das vielleicht nicht so an, aber ich leide an einem Burn-out, ich könnte überall einfach einschlafen.»
Gwenaëlles Schreiben bringen Bewegung in die Sache. Durch ihre Hartnäckigkeit scheint die Vormundschaftsbehörde endlich etwas einzulenken. Gwenaëlle: «Niemand darf mir mehr sagen, ich soll mich nicht einmischen. Es hilft, wenn ich mich einmische!»
* Name der Redaktion bekannt


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