Da: www.cdt.ch 6.9.10
Uccise il marito: 22 mesi sospesi. Il Tribunale di Olten condanna donna 43.enne
OLTEN - Ventidue mesi di carcere con la condizionale: è la pena inflitta oggi dal tribunale di Olten-Gösgen, nel canton Soletta, a una italiana 43enne, che sette anni fa, nel corso di una violenta lite, uccise il marito colpendolo ripetutamente alla testa con un ferro da stiro. I giudici, seguendo le raccomandazioni della pubblica accusa, l'hanno riconosciuta colpevole di omicidio passionale.
La vicenda risale alla notte del 23 marzo 2003: dalle indagini è risultato che contro l'uomo, di professione camionista, furono inferti almeno una decina di colpi, dapprima con l'elettrodomestico e in seguito con un attrezzo da ginnastica. La coppia viveva a Schönenwerd (SO) ed aveva quattro figli. Le relazioni coniugali erano da tempo burrascose e la donna si sentiva in pericolo, essendo stata più volte minacciata di morte dal consorte.
Da: www.tagesanzeiger.ch , 6.9.10 (link all'articolo con foto)
Totschlag mit Bügeleisen: Ehefrau muss nicht ins Gefängis
Die 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Das Gericht beurteilt die Tat trotzdem als «brutal».
Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Die mögliche Freiheitsstrafe bei Totschlag beträgt ein bis zehn Jahre.
Die Ehefrau, die sich von der Urteilsverkündung dispensieren liess, wurde für schuldig befunden, in der Nacht auf den 23. März 2003 ihren Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Schönenwerd SO getötet zu haben. Tatwerkzeuge waren ein Bügeleisen und ein Trainingsgerät.
Seit Jahren Eheprobleme
Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Er starb durch äusseres Verbluten. Die Frau rief die Polizei selbst an.
Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt.
Kritik an den Medien
Vor der Urteilseröffnung kritisierte die Gerichtspräsidentin die Art und Weise, wie ein Teil der Medien über den Fall berichtet hatte. Das «Ausmass der Persönlichkeitsverletzung» suche «schweizeit seinesgleichen». Die Richterin sprach von einer «Pranger-Wirkung» der Medien.
Vergangene Woche hatt e der «Blick» mehrere Polizeifotos der Angeklagten aus der Tatnacht veröffentlicht. Sie zeigten die Frau im blutverschmierten Schlafanzug. Auch das Opfer am Boden des Schlafzimmers war auf einem der Bilder zu sehen.
Das Gericht habe die Anwaltskammer eingeschaltet, betonte die Richterin. Der Anwalt der Opferseite hatte die Bilder offenbar zur Verfügung gestellt. Auch ein aktuelles Bild der Angeklagten aus dem Gerichtssaal wurde veröffentlicht. Auch andere Zeitungen druckten ein Bild der blutigen Tatwaffe ab.
Freispruch für Helfer
Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen.
Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleich en Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden. (bru/sda)
Erstellt: 06.09.2010, 15:50 Uhr


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