Mütter sollen daheimbleiben und zu den Kindern schauen
Das Parlament wollte das Unterhaltsrecht modernisieren. Warum jetzt aber ein Stillstand droht.
Die Mutter schaut zu den Kindern, der Vater zahlt – für Zürcher Richter bleibt das klassische Modell erste Wahl. (Bild: Thomas Egli)
Da: Tagesanzeiger
Montag, 6. März 2017, 14:54
Das ändert sich mit dem neuen Gesetz
Das revidierte Unterhaltsrecht, das seit 2017 gilt, enthält folgende Neuerungen:
- Das Kind hat Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt, also Geld für seine Betreuung. Damit sollen die Kinder lediger und solche verheirateter beziehungsweise geschiedener Eltern einander rechtlich gleichgestellt werden. Früher gab es den Betreuungsunterhalt nur bei Scheidung, in Form des Ehegatten-Unterhalts.
- Sofern das Geld für die Alimente nicht ausreicht, wird im Unterhaltsvertrag der eigentlich geschuldete Betrag festgehalten, der «gebührende Unterhalt». So wird es für das Kind oder die Betreuungsperson einfacher, bei einem Anstieg von Einkommen oder Vermögen höhere Unterhaltsbeiträge durchzusetzen.
- Die Stellung des Kindes in Gerichtsverfahren wurde gestärkt. Das Gericht kann in Verfahren eine Vertretung des Kindes anordnen. Und die Verjährung der Unterhaltspflicht beginnt nicht mehr mit der Fälligkeit, sondern mit der Volljährigkeit des Kindes.
- Neu heisst es im Gesetz: «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge prüft das Gericht im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.» Damit soll die alternierende Obhut mit gemeinsamem Sorgerecht gleichermassen gefördert werden.
Claudia Blumer
Noch in den Neunzigerjahren galt nach einer Trennung in den meisten Fällen: Einer ist der Chef des Kindes, der andere zahlt und empfängt es zum Besuch. Zwei Jahrzehnte später hat sich die Gesellschaft fundamental verändert. Vater und Mutter wollen zu ihren Kindern eine Beziehung haben und über Alltagsfragen mitentscheiden.
Das eidgenössische Parlament hat deshalb zwei Gesetzesrevisionen verabschiedet. Neu haben Vater und Mutter im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht. Kinder von ledigen Eltern sind bezüglich der Alimente jenen von geschiedenen Eltern gleichgestellt. Und neu wird ein Betreuungsmodell ausdrücklich im Gesetz erwähnt: die alternierende Obhut.
Das Parlament wollte die alternierende Obhut fördern und hat ins Gesetz geschrieben, dass das Modell auf Antrag geprüft werden muss. Mehrere Parlamentarier betonten, dass damit die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen gestärkt werden soll.
Klare Botschaft an die Richter
Ein Leitfaden des Zürcher Obergerichts zum neuen Unterhaltsrecht zeigt jedoch Zurückhaltung gegenüber dieser Modernisierung. Die alternierende Obhut wird darin nur kurz behandelt. Zwar sei sie auf Antrag zu prüfen, ein Anspruch bestehe jedoch nicht; das Kindeswohl bleibe oberste Richtschnur.
Parlamentarier reagierten überrascht und enttäuscht. Sie betonen, dass das Parlament die alternierende Obhut ausdrücklich fördern wollte und die Gerichte diesen Willen respektieren müssten.
Bis das Kind 16 Jahre alt ist
Auch bei der Frage, wie lange Alimente geschuldet sind, plädieren die Zürcher Gerichte für Kontinuität. Bislang gilt ein Bundesgerichtsurteil, wonach die betreuende Person erst wieder voll arbeiten kann, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist.
Der Bundesrat hatte im Rahmen der Revision empfohlen, diese Rechtsprechung zu überdenken, ohne starre Regeln ins Gesetz zu schreiben. Dennoch hält der Zürcher Leitfaden fest, es gebe keine Veranlassung, von der bisherigen Praxis abzuweichen.
Mehrere Politiker zeigten sich erstaunt über diese zurückhaltende Haltung. Das neue Gesetz solle den Eltern mehr Autonomie und Eigenverantwortung zurückgeben und moderne Familienmodelle auch nach einer Trennung ermöglichen.
Richter müssen in ihrem Entscheid frei sein
Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Zürcher Obergerichts erarbeitet und an die Gerichte im Kanton verteilt. Andere Kantone sind zurückhaltender mit schriftlichen Empfehlungen, um die richterliche Unabhängigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Rechtsprofessor Thomas Geiser weist darauf hin, dass Leitfäden eine Gratwanderung darstellen. Entscheidend sei, dass deren Unverbindlichkeit klar festgehalten werde und die Richter im Einzelfall frei entscheiden können.
Viele Unklarheiten
Das revidierte Unterhaltsrecht ist komplex und lässt in verschiedenen Punkten Interpretationsspielraum. Insbesondere bei der Bemessung des Kindesunterhalts bestehen unterschiedliche Modelle. Es liegt nun an den Gerichten, durch ihre Rechtsprechung eine kohärente Praxis zu entwickeln.
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